Kircheneintritt / Kirchenaustritt

Kircheneintritt

Sie möchten neu oder wieder in unsere Kirchgemeinde eintreten? Wir freuen uns darüber. Herzlich willkommen!

Vorbedingungen gibt es keine. Das Vorgehen ist folgendes:

  1. Schreiben Sie einen Brief mit Ihren Eintrittswunsch an unser Sekretariat oder an eine Pfarrperson.
  2. Eine Pfarrperson nimmt mit Ihnen Kontakt auf.
  3. An unserer nächsten Kirchenvorstehersitzung wird Ihr Gesuch zur Kenntnis genommen.
  4. Sie bekommen von uns eine Bestätigung. Gleichzeitig informieren wir die Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde. 

Ab jetzt sind Sie stimm- und wahlberechtigtes Mitglied unserer Kirchgemeinde.

Kirchenaustritt

Wir bedauern es, wenn Sie aus der Kirche austreten möchten. Das Vorgehen wäre folgendes:

  1. Schreiben Sie einen Brief mit amtlich beglaubigter Unterschrift an unser Sekretariat. (Amtliche Beglaubigung auf der Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde einholen, Fr. 15.-) 
  2. An unserer nächsten Kirchenvorstehersitzung wird Ihr Gesuch zur Kenntnis genommen.
  3. Sie bekommen von uns eine Bestätigung. Gleichzeitig informieren wir die Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde.

Ab dann sind Sie nicht mehr Mitglied unserer Kirchgemeinde und verlieren Ihr Stimm- und Wahlrecht.

Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich, Vorgehen siehe oben (Kircheneintritt).

Tipps:

Es ist nicht nötig, über eine «offizielle» Kirchenaustrittseite (z.B. Kirchenaustritt Schweiz) zu gehen. Diese verlangen für ihr Standardformular unnötig viel Geld von Ihnen.

Es ist nicht nötig, Ihr Austrittsschreiben per Einschreiben zu senden. Normale Briefpost, persönliche Abgabe im Sekretariat oder im Briefkasten sind ausreichend.