Kircheneintritt / Kirchenaustritt

Kircheneintritt

Sie möchten neu oder wieder in unsere Kirchgemeinde eintreten? Wir freuen uns darüber. Herzlich willkommen!

Vorbedingungen gibt es keine.

Verfahren

  1. Schreiben Sie einen Brief mit Ihren Eintrittswunsch an unser Sekretariat oder an eine Pfarrperson.
  2. Eine Pfarrperson nimmt mit Ihnen Kontakt auf.
  3. An unserer nächsten Kirchenvorstehersitzung wird Ihr Gesuch zur Kenntnis genommen.
  4. Sie bekommen von uns eine Bestätigung. Gleichzeitig informieren wir die Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde. 

Ab jetzt sind Sie stimm- und wahlberechtigtes Mitglied unserer Kirchgemeinde.

Kirchenaustritt

Es kann immer Gründe geben, warum Sie aus der Kirche austreten wollen. Wir wissen, Ihr Entscheid ist wohl überlegt.

Verfahren

  1. Schreiben Sie einen Brief mit amtlich beglaubigter Unterschrift an unser Sekretariat. (Amtliche Beglaubigung auf der Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde einholen, Fr. 10.-) 
  2. An unserer nächsten Kirchenvorstehersitzung wird Ihr Gesuch zur Kenntnis genommen.
  3. Sie bekommen von uns eine Bestätigung. Gleichzeitig informieren wir die Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde.

Ab dann sind Sie nicht mehr Mitglied unserer Kirchgemeinde und verlieren Ihr Stimm- und Wahlrecht. Als Austrittsdatum gilt das Ende des Monats, in welchem Ihr Schreiben bei uns eingegangen ist.

Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich, Verfahren siehe oben.

Tipp: Es ist nicht nötig, über eine “offizielle” Kirchenaustrittseite (z.B. Kirchenaustritt Schweiz) zu gehen. Die verlangen für ihr Standardformular unnötig viel Geld von Ihnen.