Kircheneintritt
Sie möchten neu oder wieder in unsere Kirchgemeinde eintreten? Wir freuen uns darüber. Herzlich willkommen!
Vorbedingungen gibt es keine.
Verfahren
- Schreiben Sie einen Brief mit Ihren Eintrittswunsch an unser Sekretariat oder an eine Pfarrperson.
- Eine Pfarrperson nimmt mit Ihnen Kontakt auf.
- An unserer nächsten Kirchenvorstehersitzung wird Ihr Gesuch zur Kenntnis genommen.
- Sie bekommen von uns eine Bestätigung. Gleichzeitig informieren wir die Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde.
Ab jetzt sind Sie stimm- und wahlberechtigtes Mitglied unserer Kirchgemeinde.
Kirchenaustritt
Es kann immer Gründe geben, warum Sie aus der Kirche austreten wollen. Wir wissen, Ihr Entscheid ist wohl überlegt.
Verfahren
- Schreiben Sie einen Brief mit amtlich beglaubigter Unterschrift an unser Sekretariat. (Amtliche Beglaubigung auf der Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde einholen, Fr. 10.-)
- An unserer nächsten Kirchenvorstehersitzung wird Ihr Gesuch zur Kenntnis genommen.
- Sie bekommen von uns eine Bestätigung. Gleichzeitig informieren wir die Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde.
Ab dann sind Sie nicht mehr Mitglied unserer Kirchgemeinde und verlieren Ihr Stimm- und Wahlrecht. Als Austrittsdatum gilt das Ende des Monats, in welchem Ihr Schreiben bei uns eingegangen ist.
Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich, Verfahren siehe oben.
Tipp: Es ist nicht nötig, über eine “offizielle” Kirchenaustrittseite (z.B. Kirchenaustritt Schweiz) zu gehen. Die verlangen für ihr Standardformular unnötig viel Geld von Ihnen.